Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 16 Jahren dürfen mit einem Jugendfischereischein angeln, sofern sie von einer erwachsenen Person begleitet werden, die im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist.

Der Jugendfischereischein kann bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden und ist bis zum Ende des Kalenderjahres gültig, in dem der Jugendliche das 16. Lebensjahr erreicht.

Reduzierte Preise gibt es für Jugendliche von 10 bis 16 Jahren!