Dein Fischereischein wird nicht nur in deinem Bundesland, sondern in ganz Deutschland anerkannt. Du kannst in Kombination mit einzelnen Gewässer-Erlaubnisscheinen in ganz Deutschland angeln. 

Wer ohne die erforderliche Erlaubnis angelt, begeht nach dem Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat wegen Fischwilderei. Dies gilt umso mehr, wenn zusätzlich kein gültiger Fischereischein (Angelschein) vorliegt. In solchen Fällen drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Handelt es sich bei dem Gewässer zudem um Privatbesitz, kann die Strafe noch höher ausfallen, da unter Umständen auch der Tatbestand des Diebstahls erfüllt ist.

Es empfiehlt sich daher in keinem Fall, dieses Risiko einzugehen. Entsprechende Verstöße werden im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt und können später dazu führen, dass die Zulassung zur Fischereiprüfung verweigert wird, falls man sich zu einem späteren Zeitpunkt doch für den Erwerb des Fischereischeins entscheidet.

Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 16 Jahren dürfen mit einem Jugendfischereischein angeln, sofern sie von einer erwachsenen Person begleitet werden, die im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist.

Der Jugendfischereischein kann bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden und ist bis zum Ende des Kalenderjahres gültig, in dem der Jugendliche das 16. Lebensjahr erreicht.

Reduzierte Preise gibt es für Jugendliche von 10 bis 16 Jahren!

Ja! Egal, ob du den Schein im Online- oder 4-tägigen Präsenzkurs bei uns in Stuttgart absolvierst – 1 Praxistag ist immer verpflichtend.

Wenn du zum Beispiel täglich online etwa eine Stunde lernst, dann hast du den Kurs nach etwa 24 Tagen durchgearbeitet. Du erarbeitest hierbei immer dann, wenn du Zeit dazu hast die Prüfungsfragen, erhältst den Angelkonfigurator und die FAQ-App „Frag den Fisch“ als Bonus. 

Für den Präsenzkurs musst du uns 4 Tage vor Ort besuchen – dies gilt nur für Angler aus Baden-Württemberg.

Den einen verpflichtenden Präsenztag musst du bei beiden Varianten absolvieren.